Lehr- und Lernziele
Das Ziel des Masterprogramms Verwaltungsrecht ist die umfassende Vermittlung von Orientierungs- und Spezialwissen, das die Absolventinnen und Absolventen zu qualifizierter Fach- und Führungsarbeit in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung befähigt. Fachlich spezialisierte Personen werden zu generalistisch qualifizierten. Dies geschieht im Rahmen eines massgeschneiderten Programms, das innerhalb der öffentlichen Verwaltung auf ein breites und vielgestaltiges Aufgabenspektrum anwendbar ist.
Durch die Behandlung und Begleitung von in den Unterricht integrierten Fallstudien durch die Dozierenden und dank der aktiven Einbindung der Studierenden in die Unterrichtsgestaltung wird ein hoher Praxisbezug sichergestellt. Grenzüberschreitende Aspekte werden behandelt, soweit sie für die jeweiligen Themen relevant sind.
