Inhalte
Der Allgemeine Teil dieses Masterprogramms besteht aus sechs Themenbereichen. In diese Themenbereiche werden auch wichtige nichtjuristische Aspekte einbezogen.
Im Besonderen Teil des Masterprogramms werden spezielle Gebiete des Verwaltungsrechts wie beispielsweise Ausländerrecht, Bau- und Planungsrecht, Finanzrecht, Sozialversicherungs- und Sozialhilferecht, aber auch Internationales Recht und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit behandelt.
Für Teilnehmende mit nichtjuristischem Studienhintergrund kann die Studienleitung die Teilnahme an einem Einführungsmodul vorsehen.
