Abschlussprüfung und Diplom

 

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

  • regelmässig die Lehrveranstaltungen besucht hat (in begründeten Ausnahmefällen kann Abwesenheit durch eine schriftliche Hausarbeit ersetzt werden),
  • die erforderlichen Leistungsschein-Arbeiten erbracht hat,
  • eine Masterarbeit verfasst hat, die genehmigt wurde.

Mit erfolgreichem Abschluss des Masterprogramms Verwaltungsrecht verleiht die Universität Basel den Titel ‹Master of Advanced Studies in Administrative Law, University of Basel›, kurz ‹MAS UniBS›.