Leistungsnachweise, ECTS-Kreditpunkte
Die Studierenden erwerben die erforderlichen Leistungsnachweise in Klausurarbeiten, mit selbstständigen Leistungsschein- Arbeiten, durch Präsenz und aktive Mitwirkung im Unterricht (schriftliche oder mündliche Beiträge, Präsentationen, usw.) sowie mit der Masterarbeit, deren Präsentation und der Abschlussprüfung.
Das ‹ECTS – European Credit Transfer System› ist ein Massstab zur Bewertung von Studienleistungen mit dem Ziel, diese international vergleichbar zu erfassen und somit ihre Anerkennung durch andere Hochschulen zu erleichtern. Das Masterprogramm Verwaltungsrecht ist nach den Grundsätzen des ECTS konzipiert.
Die Absolventinnen und Absolventen erwerben folgende ECTSKreditpunkte:
- 40 ECTS-Kreditpunkte während des Studiums, indem sie die erforderlichen Leistungsnachweise erbringen,
- 12 ECTS-Kreditpunkte für die genehmigte Masterarbeit samt Präsentation,
- 8 ECTS-Kreditpunkte für die bestandene Abschlussprüfung.
