Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien

 

Voraussetzungen für die Zulassung:

  • a Die Teilnehmenden verfügen über eine qualifizierte Vorbildung.
    Der Studiengang setzt grundsätzlich ein abgeschlossenes Studium an einer Universität, Fachhochschule oder Höheren Fachschule voraus. Ausnahmefälle bleiben vorbehalten.
  • b Die Teilnahme am Studium erfolgt berufsbegleitend.
    Die Studierenden sind hauptberuflich auf einem Gebiet tätig, das einen Bezug zum Studium hat. Den Entscheid über die Zulassung trifft die Studienleitung. Vor dem definitiven Entscheid über die Zulassung ins Masterprogramm kann die Studienleitung ein Gespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten führen, das ihre Vorbildung, Qualifikationen und Motivation zum Gegenstand hat.

Entscheid über Zulassung:

Die Zahl der Studierenden ist im Interesse der Arbeitsfähigkeit der Gruppe auf rund 30 begrenzt.